1 ) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2) Billigung des Planentwurfes
3) Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4) Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Marktweg-Ohlsbach“ umfasst ausschließlich die Grundstücke mit den Plan-Nr. 644/2, 645/2, 644/1, 645/1, 646/1, 646/2, 648/1 und 648/2
in der Gemarkung Ramberg. Um eine bessere Ausnutzung der
Grundstücke zu erhalten, sollen die überbaubaren Flächen angepasst werden.
Allgemeines Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, nachdem es im Innenbereich liegt und unter 20.000 qm Grundfläche umfasst. Eine Umweltprüfung und Umweltbericht kann demzufolge entfallen.
Die vorgeschlagene Abgrenzung des Änderungsgebietes ist aus dem beiliegenden Kartenausschnitt zu ersehen
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt.