Betreff
Bebauungsplanverfahren "Semmersberg" 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
1 ) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2) Billigung des Planentwurfes
3) Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigeTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4) Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
12/025/IV/521/2013
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist vorgesehen, dass bei den Grundstücken mit den Plan-Nr. 517/5 und 518/6 die Richtung des Firstes der zu errichtenden Häuser von Ost nach West verläuft.

 

Der Bauherr wünscht jedoch, zur besseren Nutzung einer evtl. Solaranlage, dass die Firstrichtung von Nord nach Süd verläuft.

 

Diese Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bedarf einer Änderung des Bebauungsplanes.

 

Des Weiteren regelt der Bebauungsplan, dass die Dacheindeckung in einem rot bis rotbraunen Farbton nicht glänzend erfolgen soll.

 

Von Seiten der Eigentümer im Baugebiet kam der Wunsch, dass  der Farbton für die Dacheindeckung in rot bis rotbraun und anthrazit bis schwarz, nicht glänzend,  geändert wird.

 

Es wird vorgeschlagen den Bebauungsplan hinsichtlich des Farbtons für die Dacheindeckung, wie oben

angegeben zu ändern.

 

Da die Grundzüge der Planung mit dieser Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann die Änderung im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Im vereinfachten Verfahren bedarf es keiner Umweltprüfung und auf den Umweltbericht kann verzichtet werden.