Betreff
Erste Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Beschluss über die Offenlage
Vorlage
01/156/IV/493/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

In dem vorgenannten Bauleitplanverfahren wurde die sog. vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei und werden im Verbandsgemeinderat vorgetragen.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2012 einstimmig dem Verbandsgemeinderat empfohlen, sich dem Abwägungsvorschlag des Planers anzuschließen.

 

Des Weiteren hat der Haupt-und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig empfohlen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen und für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, sich dem Abwägungsvorschlag des Planers anzuschließen bzw. empfiehlt folgende Abweichung:

 

 

2. Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu beschließen und für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen