Betreff
Bebauungsplanverfahren "Hahnenbach" 3. Änderung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
02/271/IV/482/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Auf Grund von Anträgen von Grundstückseigentümer wurde der Bebauungsplan „Hahnenbach“

geändert.

 

Der Bebauungsplan „Hahnenbach“ 2. Änderung hat bisher die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. Zulässig war max. 1 Vollgeschoss. Dies entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen der Gewerbetreibenden. Die Festsetzung der Vollgeschosse soll nun mit der 3. Änderung komplett entfallen, da die  Festsetzung  der  Vollgeschosse innerhalb des Gewerbegebietes nicht  erforderlich ist,  da durch die Festsetzung einer maximalen Wandhöhe die Höhenentwicklung der Gebäude entsprechend vorgegeben wird.

 

Des Weiteren sollen verschiedene Baugrenzen verschoben werden.

 

Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen.

 

Bedenken zur Bebauungsplanänderung wurde keine vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.