1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB i.V.m. § 88 LBauO
Sachverhalt:
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 08. August 2012 den Bebauungsplan „Im Wegel“ dahingehend zu ändern, dass für die Dachfarbe die Farben rot bis rotbraun und anthrazit bis schwarz, nicht glänzend, gewählt werden dürfen.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endete am 24. September 2012.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ebenfalls abgeschlossen.
Es ging lediglich von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße folgende Anregung zur Bebauungsplanänderung ein.
„Referat 63 (Raumordnung
und Bauleitplanung)
Aus Sicht der
Ortsplanung stellen der Wegfall der zwingenden Festsetzung der rot-rotbraunen
Dacheindeckung und die zusätzliche Zulassung der Farben anthrazit bis schwarz
die Aufgabe des letzten gemeinsamen Nenners mit der historischen und
regionaltypischen Bauweise in der Südpfalz dar. Die Formulierung der
Festsetzung ist unbestimmt. Die Begründung im Sinne der Zulassung „moderner
Gestaltung“ kann dazu führen, dass im Streitfalle auch nicht gewünschte Farbtöne
zugelassen werden müssen. Von der Änderung des Bebauungsplanes wir daher
abgeraten. Die Entscheidung obliegt allerdings der Planungshoheit der Gemeinde.“
Abwägungsvorschlag der Verwaltung
hierzu:
„Den Ausführungen der Kreisverwaltung kann u. E. nicht gefolgt werden.
Das Baugebiet ist räumlich von dem „historischen“ Ortskern von Queichhambach
getrennt. Erfahrungsgemäß sind die
Neubaugebiete geprägt durch eine
moderne zeitgemäße Architektur, sodass hier auch die im Bebauungsplan gewählte
Farbgestaltung der Dacheindeckungen stimmig ist.
Die Farbgestaltung ist in dem Bebauungsplan eindeutig bestimmt.
Es wird an der Planung festgehalten.“
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.