Betreff
Bebauungsplanverfahren "Im Wegel" 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB i.V.m. § 88 LBauO
Vorlage
02/268/IV/480/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 08. August 2012 den Bebauungsplan „Im Wegel“ dahingehend zu ändern, dass für die Dachfarbe die Farben rot bis rotbraun und anthrazit bis schwarz, nicht glänzend, gewählt werden dürfen.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endete am 24. September 2012.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ebenfalls abgeschlossen.

 

Es ging lediglich von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße folgende Anregung zur Bebauungsplanänderung ein.

 

Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung)

 

Aus Sicht der Ortsplanung stellen der Wegfall der zwingenden Festsetzung der rot-rotbraunen Dacheindeckung und die zusätzliche Zulassung der Farben anthrazit bis schwarz die Aufgabe des letzten gemeinsamen Nenners mit der historischen und regionaltypischen Bauweise in der Südpfalz dar. Die Formulierung der Festsetzung ist unbestimmt. Die Begründung im Sinne der Zulassung „moderner Gestaltung“ kann dazu führen, dass im Streitfalle auch nicht gewünschte Farbtöne zugelassen werden müssen. Von der Änderung des Bebauungsplanes wir daher abgeraten. Die Entscheidung obliegt allerdings der Planungshoheit der Gemeinde.“

 

 

Abwägungsvorschlag der Verwaltung hierzu:

 

Den Ausführungen der Kreisverwaltung kann u. E. nicht gefolgt werden. Das Baugebiet ist räumlich von dem „historischen“ Ortskern von Queichhambach getrennt. Erfahrungsgemäß sind die  Neubaugebiete  geprägt durch eine moderne zeitgemäße Architektur, sodass hier auch die im Bebauungsplan gewählte Farbgestaltung der Dacheindeckungen stimmig ist.

 

Die Farbgestaltung ist in dem Bebauungsplan eindeutig bestimmt.

 

Es wird an der Planung festgehalten.“

 

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.