Sachverhalt:
Auf
Initiative des Ortsteiles Gräfenhausen und mit Unterstützung der Stadt- und
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler soll am Gräfenhausener Wingertsberg ein
großräumiges Beweidungsprojekt realisiert werden. Auf dem Wingertsberg werden
nach einer mechanischen Teilentbuschung geeignete Tierrassen (Ziegen in
Verbindung mit Heckrindern/Galloways) in halbwilder Haltung als
Landschaftsgestalter fungieren und so für eine offene Landschaft und ein
attraktives Landschaftsbild sorgen. Ohne Beweidung bzw. Pflege wird der
Wingertsberg in den nächsten Jahren zunehmend verbuschen und verwalden mit all
den bekannten, negativen Folgewirkungen für den Naturschutz, das
Landschaftsbild und den Tourismus. Beim Wingertsberg handelt es sich um die
ehemalige, berühmte Rotweinlage von Gräfenhausen. Die durch das Gebiet
führenden Wanderwege (Eselspfad zur Burg Trifels) besitzen touristische
Bedeutung. Das Land hat ein Interesse an dem Projekt, weil der Kernbereich des
Wingertsberges als FFH-Gebiet unter Schutz steht und entsprechend zu entwickeln
ist.
Die
Untere Naturschutzbehörde kann für derartige Naturschutzprojekte Mittel aus
Ersatzgeldzahlungen beim Umweltministerium beantragen (100 %-Finanzierung). Für
die Stadt Annweiler entstehen somit keine Kosten. Bei den Ersatzgeldern
handelt es sich um Zahlungen an das Land Rheinland-Pfalz im Zuge von Großeingriffen
in Natur und Landschaft. Das Land ist verpflichtet, diese Gelder zweckgebunden
für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verausgaben.
1.
Projektstruktur
Projekte
aus Ersatzzahlungen sind laut Landesverordnung in der Trägerschaft der Unteren
Naturschutzbehörde durchzuführen, welche für den langfristigen Erfolg des
Projektes verantwortlich zeichnet. Bei einer Trägerschaft des Kreises würden
die Stadt Annweiler zusammen mit der Naturparkverwaltung (Verein Naturpark
Pfälzerwald e. V.) das Projektmanagement vor Ort im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages übernehmen (Haftungsfreistellung des Kreises).
Der
Flächenankauf erfolgt durch das Land; die nicht ankaufbaren Grundstücke werden
von der Stadt Annweiler unentgeltlich für 20 Jahre angepachtet. Die Stadt
wiederum verpachtet die durch Ankauf und Pacht arrondierten Flächen an einen
geeigneten Tierhalter (Eigentümer der Weidetiere).
Finanzierung: MULEWF (Oberste
Naturschutzbehörde)
Antragstellung: KV SÜW
(Untere Naturschutzbehörde) als Projektträger
↕
Geschäftsbesorgungsvertrag
Projektbetreuung: Stadt
Annweiler a. Tr. in Kooperation mit dem
Verein Naturpark Pfälzerwald e. V.
↕ Pachtvertrag
Bewirtschafter: geeigneter
Tierhalter