Betreff
Beweidungsprojekt "Gräfenhausener Wingertsberg"
Vorlage
02/266/I/056/2012
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Auf Initiative des Ortsteiles Gräfenhausen und mit Unterstützung der Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler soll am Gräfenhausener Wingertsberg ein großräumiges Beweidungsprojekt realisiert werden. Auf dem Wingertsberg werden nach einer mechanischen Teilentbuschung geeignete Tierrassen (Ziegen in Verbindung mit Heckrindern/Galloways) in halbwilder Haltung als Landschaftsgestalter fungieren und so für eine offene Landschaft und ein attraktives Landschaftsbild sorgen. Ohne Beweidung bzw. Pflege wird der Wingertsberg in den nächsten Jahren zunehmend verbuschen und verwalden mit all den bekannten, negativen Folgewirkungen für den Naturschutz, das Landschaftsbild und den Tourismus. Beim Wingertsberg handelt es sich um die ehemalige, berühmte Rotweinlage von Gräfenhausen. Die durch das Gebiet führenden Wanderwege (Eselspfad zur Burg Trifels) besitzen touristische Bedeutung. Das Land hat ein Interesse an dem Projekt, weil der Kernbereich des Wingertsberges als FFH-Gebiet unter Schutz steht und entsprechend zu entwickeln ist.

 

Die Untere Naturschutzbehörde kann für derartige Naturschutzprojekte Mittel aus Ersatzgeldzahlungen beim Umweltministerium beantragen (100 %-Finanzierung). Für die Stadt Annweiler entstehen somit keine Kosten. Bei den Ersatzgeldern handelt es sich um Zahlungen an das Land Rheinland-Pfalz im Zuge von Großeingriffen in Natur und Landschaft. Das Land ist verpflichtet, diese Gelder zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verausgaben.

 

1.      Projektstruktur

 

Projekte aus Ersatzzahlungen sind laut Landesverordnung in der Trägerschaft der Unteren Naturschutzbehörde durchzuführen, welche für den langfristigen Erfolg des Projektes verantwortlich zeichnet. Bei einer Trägerschaft des Kreises würden die Stadt Annweiler zusammen mit der Naturparkverwaltung (Verein Naturpark Pfälzerwald e. V.) das Projektmanagement vor Ort im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages übernehmen (Haftungsfreistellung des Kreises).

 

Der Flächenankauf erfolgt durch das Land; die nicht ankaufbaren Grundstücke werden von der Stadt Annweiler unentgeltlich für 20 Jahre angepachtet. Die Stadt wiederum verpachtet die durch Ankauf und Pacht arrondierten Flächen an einen geeigneten Tierhalter (Eigentümer der Weidetiere).

 

Finanzierung: MULEWF (Oberste Naturschutzbehörde)

 

Antragstellung:           KV SÜW (Untere Naturschutzbehörde) als Projektträger

 

                                      ↕ Geschäftsbesorgungsvertrag

 

Projektbetreuung:        Stadt Annweiler a. Tr. in Kooperation mit dem

                                    Verein Naturpark Pfälzerwald e. V.

 

                                       ↕ Pachtvertrag

 

Bewirtschafter:           geeigneter Tierhalter