Betreff
Bebauungsplanverfahren "Semmersberg" 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
1 ) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2) Billigung des Planentwurfes
3) Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigeTräger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4) Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
12/022/IV/465/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Im jetzigen rechtskräftigen Bebauungsplan „Semmersberg“ ist eine Fläche für Versorgungseinrichtungen (Trafostation) eingeplant.

 

Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde der Standort für die Trafostation geändert, so dass der ursprünglich geplante Standort entfallen kann. Diese Fläche kann dann einem Baugrundstück zugeordnet werden.

 

Diese Maßnahme bedarf einer Änderung des Bebauungsplanes.

 

Da die Grundzüge der Planung mit dieser Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann die Änderung im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Im vereinfachten Verfahren bedarf es keiner Umweltprüfung und auf den Umweltbericht kann verzichtet werden.