Sachverhalt:
Regionale Grünzüge und
Grünzäsuren:
Im Bereich
der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
sind die Flächen im direkten Umfangsbereich der Ortslagen von den
Restriktionen „Regionale Grünzüge“ , „Grünzäsuren“ und „Vorbehaltsgebiete für Naturschutz und
Landschaftspflege“ auszunehmen.
Die Rücknahmen der Restriktionen sind insbesondere deshalb
notwendig, um den bereits jetzt schon sehr geringen Spielraum für
Siedlungserweiterungen nicht noch enger zu ziehen und damit alternative Entwicklungsrichtungen nicht
vorzeitig auszuschließen.
Hierzu ist generell
anzumerken, dass die Rücknahmen nicht gleichzusetzen sind mit einer
Inanspruchnahme für eine Siedlungsentwicklung. Vielmehr ist in jedem Fall eine
Risikoanalyse im Rahmen der Bauleitplanung notwendig, über die ein genauer
Aufschluss über schutzwürdige Bereiche zu erlangen ist, als dies durch die eher
generalisierende Darstellung im Entwurf des Regionalplanes.
Wir fordern,
nicht bereits im Stadium der Regionalplanung detaillierte Vorgaben für die
Ortsplanung vorzunehmen, die den Ortsgemeinden jegliche
Entwicklungsmöglichkeiten nimmt, denn damit wird die Zielvorgabe des
Landesentwicklungsprogrammes „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu schaffen,
unterlaufen und negiert, von den Vorgaben des Landesentwicklungsprogrammes und
des Regionalplanes – wenigstens die Eigenentwicklung zu garantieren – ganz zu
schweigen.
Zentrale Orte und
Verflechtungsbereiche:
Die
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen
der Ortsgemeinde Albersweiler zur Wiedererlangung der Grundzentrumsfunktion.
Albersweiler
ist für die Bewohner der umliegenden Gemeinden der Anlaufpunkt für ihre
täglichen Besorgungen. Das Einzugsgebiet von Albersweiler geht weit über die
Grenzen der Verbandsgemeinde Annweiler
am Tr. hinaus. Nicht nur für die Bevölkerung aus Ramberg, Dernbach und
Eußerthal, sondern auch für die Menschen aus Frankweiler, Siebeldingen,
Birkweiler und Ranschbach (Verbandsgemeinde Landau-Land) spielt Albersweiler
für die Grundversorgung dieser Region
eine große Rolle.
Ausbau der Bundesstraße 10:
Der Entwurf
des gemeinsamen Regionalplanes schreibt den Ausbau der Bundesstraße 10 im für den Bereich zwischen Pirmasens
und Landau in der Pfalz als
„großräumige Straßenverkehrsverbindung“ fest.
Durch den
Ausbau der B 10 wird das derzeitige Landschaftsbild des „Queichtals“ unwiederbringlich zerstört. Die gesamte
Ökologie in diesem Bereich wird sich durch den Ausbau nachhaltig verändern. Das
Verkehrsauskommen wird sich erheblich erhöhen und hierdurch werden mehr Lärm
und höhere Umweltbelastungen durch die Abgase entstehen. Die gesamte
Lebensqualität in unserer Region wird sich durch den Ausbau nachhaltig negativ
entwickeln.
Die
Bundesstraße 10 kann und darf kein Ersatz für die schon vor längerer Zeit
gestrichene Autobahn 8 sein.
Der Ausbau
der Bundesstraße 10 könnte durch verkehrslenkende Maßnahmen, wie z. B. Sperrung
der B 10 für den überregionalen Transitverkehr im Queichtal, vermieden werden.
Windenergie:
Im
Zusammenhang mit den Beschlüssen des Verbandsgemeinderates im Hinblick auf die 100
+ Verbandsgemeinde Annweiler, auf den Solidarpakt und auf die
gegründete kommunale Energiegesellschaft
„Südpfalz“ und im Hinblick auf ein gemeinsames Windparkprojekt mit der Stadt
Landau i.d.Pf. decken sich unsere Planungsabsichten mit den Ausführungen des gemeinsamen
Regionalplanes Rhein-Neckar in vollem Umfang.
Die
Verbandsgemeinde begrüßt ausdrücklich die Festsetzungen des gemeinsamen
Regionalplanes, dass in Zukunft die Steuerung von Windenergieanlagen im Rahmen
der Flächennutzungsplanung erfolgen soll, da die Verantwortlichen vor Ort die
Verhältnisse am besten kennen und nach klaren Kriterien abwägen und entscheiden
können.