Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Stromversorgung und eines Straßenbeleuchtungsvertrages
Vorlage
03/045/IV/447/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Konzessionsvertrag für die Stromversorgung mit den Pfalzwerken läuft am 14.12.2013 aus. Desweiteren endet der Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Pfalzwerken am gleichen Datum.

 

Auf Grund einer Ausschreibung im elektronischen Bundesanzeiger bezüglich des Konzessionsvertrages, bewarb sich nur die Pfalzwerke, Ludwigshafen.

 

Im Rahmen des Konzessionsvertrages (Wegenutzungsvertrag) bezahlt die Pfalzwerke an die Ortsgemeinde für die ihr eingeräumten Nutzungsrechte, die jeweils gesetzlich geregelte höchstzulässige Entschädigung. Der Vertrag soll wieder für 20 Jahre geschlossen werden.

 

Der Straßenbeleuchtungsvertrage mit den Pfalzwerken soll um weitere 20 Jahre verlängert werden.

 

Im Rahmen dieses Vertrages kann geregelt werden, dass nun die Straßenbeleuchtung in das Eigentum der Gemeinde übergeht, die Verkehrssicherheitspflicht aber bei den Pfalzwerken verbleibt.