Betreff
Anordnung des Umlegungsverfahrens für die Flächen des künftigen Bebauungsplanes "Heerweg"
Vorlage
03/041/IV/430/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Grundstücke, welche sich in dem Bebauungsplanentwurf  „Heerweg“ befinden, sollen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahrens neu geordnet werden.

 

Aus diesem Grunde hat der Ortsgemeinderat über die Anordnung einer Umlegung im Sinne des

Baugesetzbuches zu beschließen.