Betreff
1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
01/145/IV/409/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Flächennutzungsplan soll für folgende Bereiche geändert werden:

 

1. Vogelstocker Hof, Gemarkung Eußerthal

 

In dem derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gelände des Vogelstocker

Hofes als „Außenbereich Landwirtschaft“ kartiert.

 

Auf Grund eines Eigentümerwechsels soll das Gelände des Vogelstocker Hofes einer

anderen Nutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, dass das in der beiliegenden Karte

dargestellte Gelände als Sondergebiet für die Gastronomie, Fremdenverkehr und

Pferdezucht ausgewiesen werden soll.

 

2. Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich Annweiler-Bindersbach

 

Hier soll in der im beiliegenden Plan dargestellte Fläche ein Sondergebiet für die

Errichtung eines Vereinsheimes eines örtlichen Vereins dargestellt werden.

 

 

3. Änderung einer geplanten gemischten Baufläche einer Wohnbaufläche im Bereich Albersweiler

 

Im Bereich „Auf der Latte“ in Albersweiler ist eine ca. 1 ha große gemischte Baufläche ausgewiesen.

Da die dortige Gärtnerei aufgelassen wurde, soll das Gelände nun als eine Wohnbaufläche

entwickelt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.