1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan soll für folgende Bereiche geändert werden:
1. Vogelstocker Hof, Gemarkung Eußerthal
In dem derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gelände des Vogelstocker
Hofes als „Außenbereich Landwirtschaft“ kartiert.
Auf Grund eines Eigentümerwechsels soll das Gelände des Vogelstocker Hofes einer
anderen Nutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, dass das in der beiliegenden Karte
dargestellte Gelände als Sondergebiet für die Gastronomie, Fremdenverkehr und
Pferdezucht ausgewiesen werden soll.
2. Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich Annweiler-Bindersbach
Hier soll in der im beiliegenden Plan dargestellte Fläche ein Sondergebiet für die
Errichtung eines Vereinsheimes eines örtlichen Vereins dargestellt werden.
3. Änderung einer geplanten gemischten Baufläche einer Wohnbaufläche im Bereich Albersweiler
Im Bereich „Auf der Latte“ in Albersweiler ist eine ca. 1 ha große gemischte Baufläche ausgewiesen.
Da die dortige Gärtnerei aufgelassen wurde, soll das Gelände nun als eine Wohnbaufläche
entwickelt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen.