Betreff
Bebauungsplanverfahren "Josefshof" gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Anhörung eines Sachverständigen
2. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
11/016/IV/402/2012
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren ist nun abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche als Anlage beiliegen, zu beraten und zu beschließen. Die Stellungnahme des Planers wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.