Betreff
Widmung der Ortsstraßen zum öffentlichen Verkehr
Vorlage
09/022/IV/400/2012
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die nachfolgend aufgeführten Verkehrsanlagen sind gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung im Benehmen mit der Straßenbaubehörde  als Ortsstraßen im Sinne des § 3 Nr. 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

 

Straße:                                            Plan-Nummer:

 

Bahnhofstraße

165/5, 165/6, 165/7, 165/8, 1821, 1800/15

 

 

Am Schwellborn

1800/29, 901/6, 913/6, 913/3, 502/3, 507/2, 508/8,

 

528/4, 528/6, 529/2

 

Sportplatzstraße - Teilstück

901/4

 

 

Vorderer Schwellborn -

1800/36, 1800/35, 913/7 – Teilstück bis Anwesen Nr. 19

Teilstück

 (Plan-Nr. 915/11)

 

 

Mühlstraße

3846/7

 

 

Schulstraße

2424/8, 1972/3, 1971/7, 1960/3, 1958/2, 2424/4, 2424/5,

 

1956/8, 1956/7

 

 

 

 

 

 

 

Die Straßen sind im im beiliegenden Lageplan dargestellt. Darüber hinaus sind die Planunterlagen bei

der Verbandsgemeindeverwaltung, Bauverwaltung, Zimmer 135 od. 137, Messplatz 1, Annweiler am Trifels während der Öffnungszeiten einzusehen.