Betreff
Parkverbot auf einem Teilbereich der Hauptstraße
Vorlage
05/032/II/033/2012
Aktenzeichen
2.1/161.02
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die südliche Straßenseite der Hauptstraße und zwar von Hausnummer 14 bis gegenüber Hausnummer 21 wird durch parkende Fahrzeuge in Anspruch genommen.

Aufgrund der geringen Straßenbreite und der auf der nördlichen Seite verlaufenden Bebauung direkt an der Straße,  können insbesondere größere Fahrzeuge diesen Straßenabschnitt  kaum durchfahren.

Hinzu kommt auch aufgrund der dortigen Kuppe, dass die Autofahrer den Begegnungsverkehr nicht frühzeitig erkennen können. Zudem haben Anwohner auch Schwierigkeiten aus Ihren Anwesen durch die parkenden Fahrzeuge ein- bzw. auszufahren.

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und zur Gewährleistung einer Durchfahrt insbesondere für Entsorgungs-,  Rettungsfahrzeuge sowie Busse,  besteht die Möglichkeit den südlichen Straßenbereich von Hausnummer 14 bis gegenüber Hausnummer 21  und zwar in Form eines eingeschränkten Halteverbotes (Zeichen 286 StVO) freizuhalten.