Betreff
Bebauungsplanverfahren "Schulstraße" 1. Änderung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschlussfassung über die Offenlage
Vorlage
06/030/IV/358/2011
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Zur besseren Ausnutzung der Baugrundstücke ist es erforderlich den Bebauungsplan zu ändern.

 

Die Traufhöhe der Gebäude soll von 4 Meter (östlich der Schulstraße) und 4,50 Meter (westlich der Schulstraße) einheitlich auf 5 Meter festgesetzt werden. Bezugspunkt ist das vorhandene natürliche Gelände (ursprünglich war der Bezugspunkt die Oberkante Straßenfläche) für den westlichen Teil der Schulstraße.

 

Die Firsthöhe von 9,50 Meter (westlich der Schulstraße) und 9 Meter (östlich der Schulstraße) bleibt unverändert.

 

Des weiteren soll die Festsetzung, dass nur Satteldächer zulässig sind, dahingehend geändert werden, dass auch Walm-, Krüppelwalm- und Zeltdächer zulässig werden.