Auf der südlichen Straßenseite der Straße „Im Bangert“ ist in den eingezeichneten Parkflächen das Parken erlaubt. Zeichen 283 StVO –eingeschränktes Halteverbot- mit dem Zusatzzeichen 1053-30 StVO -ausgenommen in den eingezeichneten Parkflächen- ist entsprechend aufgestellt.
Es wird festgestellt, dass die Parkflächen in ihrer ganzen Länge als Dauerparkplätze mit Fahrzeugen genutzt werden. Dies führt dazu, dass Besucher, welche zu den Gewerbetreibenden möchten, keinen Parkplatz finden und sich somit auf die nicht gekennzeichneten Flächen stellen. Hierdurch kann des Öfteren der Begegnungsverkehr nicht ausweichen und es kommt zu Engpässen und Gefahrensituationen, zumal die Straße „Im Bangert“ auch als Zufahrt zur Schule genutzt wird.
Um die Parksituation zu entschärfen und die Möglichkeit des ordnungsgemäßen Parkens auch für die Besucher der ansässigen Gewerbetreibenden zu gewährleisten, ist zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beabsichtigt, das Parken auf den eingezeichneten Parkflächen zeitlich und zwar mit Parkscheibe für 2 Stunden werktags von 7 – 18.00 Uhr zu begrenzen.
Das an den beiden Zeichen 283 StVO angebrachte Zusatzzeichen 1053-30 StVO -Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt- ist durch das Zusatzzeichen 1040-32/1042-31 StVO -Parken mit Parkscheibe 2 Std sowie zeitliche Begrenzung werktags 7-19 h zu ergänzen.