Sachverhalt:
Der
Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels hat in seiner letzten Sitzung
beschlossen, bis zum Jahr 2030 die Energieversorgung der Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels aus 100 % regenerativen Energien sicherzustellen. Darüber
hinausgehend ist man bemüht, Energieüberschüsse zu produzieren, um
hierdurch zusätzliche Erlöse zu erzielen. Ein gleichlautender Beschluss liegt
seitens des Stadtrats Annweiler vor.
Insgesamt
werden in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels – einschließlich Stadt
Annweiler am Trifels – rd. 60.000.000 kWh benötigt, was im Regelfall durch 6 –
7 Windräder mit einer Einzelleistung von 3 MW zu erreichen ist. Um solche
Projekte für die Verbandsgemeinde technisch und finanziell stemmen zu können,
ist es erforderlich die Kompetenzen der Ortsgemeinde, die Energieerzeugung ist
eine Selbstverwaltungsaufgabe der Ortsgemeinde,
auf einer Ebene zu bündeln, was vorliegend bei der Verbandsgemeinde
geschehen soll. Eine Bündelung der Interessen der Ortsgemeinden auf der Ebene
der Verbandsgemeinde ist für das o. g. Ziel unerlässlich.
Die
Verbandsgemeinde bedient sich dabei neben dem Verwaltungspersonal den Stadt-
und Verbandsgemeindewerken Annweiler am Trifels, die bereits im Bereich
Eigenenergieversorgung Erfahrungen haben sowie der neu gegründeten Energie
Südpfalz GmbH, in der die Verbandsgemeinde Annweiler und die Stadt Annweiler
Gesellschafter sind.
Letztere
Gesellschaft, hierbei sind die Stadt- und Verbandsgemeinde Annweiler, die
Ortsgemeinde Herxheim, die Stadt Bad Bergzabern und die Energie Südwest in
Landau beteiligt, soll diese Projekte federführend umsetzen.
Bei
der Umsetzung der Projekte, das erste Projekt wird eine 1,6 MW
Photovoltaikanlage in Landau-Dammheim sein, partizipieren alle Ortsgemeinden in
der Verbandsgemeinde Annweiler, auch solche ohne eigenen Standort. Die Gewinne
und Erlöse, die durch die Gesellschaft generiert werden, werden in einem
Solidarpakt über alle Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde verteilt oder zur
Senkung der Verbandsgemeindeumlage verwendet. Eine genaue Definition des
Solidarpakts bedarf noch der Beratung und Abstimmung.
Um
nunmehr eine Aufgabenübertragung vornehmen zu können ist hierzu nach § 67 Abs.
4 GemO ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich. Der
Verbandsgemeinderat muss ebenda beschließen die Aufgabe anzunehmen.
Eine
übertragene Aufgabe auf die Verbandsgemeinde ist jederzeit nach Beantragung
durch die Ortsgemeinde zurückzuübertragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat
beschließt gemäß § 67. Abs. 4 GemO die Aufgabe „Erzeugung von Energie aus
Regenerativen Energiequellen“ widerruflich auf die Verbandsgemeinde Annweiler
am Trifels zu übertragen.