Betreff
Beschluss der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein gem. § 67 Abs. 4 GemO zur Übertragung der Aufgabe "Erzeugung Energie aus Regenerativen Energiequellen" auf die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Vorlage
06/027/VI/031/2011
Art
Beschlussvorlage Werke

Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat Annweiler am Trifels hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, bis zum Jahr 2030 die Energieversorgung der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels aus 100 % regenerativen Energien sicherzustellen. Darüber hinausgehend ist man bemüht,  Energieüberschüsse zu produzieren, um hierdurch zusätzliche Erlöse zu erzielen. Ein gleichlautender Beschluss liegt seitens des Stadtrats Annweiler vor.

 

Insgesamt werden in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels – einschließlich Stadt Annweiler am Trifels – rd. 60.000.000 kWh benötigt, was im Regelfall durch 6 – 7 Windräder mit einer Einzelleistung von 3 MW zu erreichen ist. Um solche Projekte für die Verbandsgemeinde technisch und finanziell stemmen zu können, ist es erforderlich die Kompetenzen der Ortsgemeinde, die Energieerzeugung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Ortsgemeinde,  auf einer Ebene zu bündeln, was vorliegend bei der Verbandsgemeinde geschehen soll. Eine Bündelung der Interessen der Ortsgemeinden auf der Ebene der Verbandsgemeinde ist für das o. g. Ziel unerlässlich.

 

Die Verbandsgemeinde bedient sich dabei neben dem Verwaltungspersonal den Stadt- und Verbandsgemeindewerken Annweiler am Trifels, die bereits im Bereich Eigenenergieversorgung Erfahrungen haben sowie der neu gegründeten Energie Südpfalz GmbH, in der die Verbandsgemeinde Annweiler und die Stadt Annweiler Gesellschafter sind.

 

Letztere Gesellschaft, hierbei sind die Stadt- und Verbandsgemeinde Annweiler, die Ortsgemeinde Herxheim, die Stadt Bad Bergzabern und die Energie Südwest in Landau beteiligt, soll diese Projekte federführend umsetzen.

 

 

Bei der Umsetzung der Projekte, das erste Projekt wird eine 1,6 MW Photovoltaikanlage in Landau-Dammheim sein, partizipieren alle Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Annweiler, auch solche ohne eigenen Standort. Die Gewinne und Erlöse, die durch die Gesellschaft generiert werden, werden in einem Solidarpakt über alle Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde verteilt oder zur Senkung der Verbandsgemeindeumlage verwendet. Eine genaue Definition des Solidarpakts bedarf noch der Beratung und Abstimmung.

 

Um nunmehr eine Aufgabenübertragung vornehmen zu können ist hierzu nach § 67 Abs. 4 GemO ein Beschluss des Ortsgemeinderates erforderlich. Der Verbandsgemeinderat muss ebenda beschließen die Aufgabe anzunehmen.

 

Eine übertragene Aufgabe auf die Verbandsgemeinde ist jederzeit nach Beantragung durch die Ortsgemeinde zurückzuübertragen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 67. Abs. 4 GemO die Aufgabe „Erzeugung von Energie aus Regenerativen Energiequellen“ widerruflich auf die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels zu übertragen.