Sachverhalt:
a) Der Ortsgemeinderat
beschließt, dass Herr Wolf als Sachverständiger gehört wird.
b)
In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die sog. vorgezogene
Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Träger öffentlicher Belange
beteiligt. Der Ortsgemeinderat hat nun eine sachgerechte Abwägung
durchzuführen. Die Anregungen als auch die Stellungnahme des Planers liegen
hierzu als Anlage bei.
c) Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
a) Der Ortsgemeinderat beschließt Herrn Wolf als Sachverständigen zu hören.
b) Der
Gemeinderat schließt sich den Ausführungen des Planers an bzw. beschließt
folgende Abweichung:
c)
Der Ortsgemeinderat beschließt den v.g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im
Verbandsgemeinbauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.
Die
Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte in die
Wege zu leiten.