Sachverhalt:
Frau Kühnl hat ihr Amt als Ortsvorsteherin von Sarnstall mit Ablauf des 28. Februar 2011 niedergelegt
Nach § 53 Abs. 5 Satz 2 GemO soll im Falle eines Ausscheidens des ehrenamtlichen Bürgermeisters (hier: analog Ortsvorsteher/in) dessen Nachfolger/in spätestens 3 Monate nach Freiwerden der Stelle (Tag der Entlassung) gewählt werden.
Gemäß § 60 Abs. 2 KWG setzt der Stadtrat Annweiler am Trifels den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl fest. Der Ortsbeirat Sarnstall ist gem. § 75 Abs. 2 GemO vor der Festsetzung zu hören.
Seitens des stellvertretenden Ortsvorstehers sowie der Verbandsgemeindeverwaltung, wird der 29. Mai 2011 als Wahltag und der 19. Juni 2011 als Tag einer etwaigen Stichwahl vorgeschlagen. Ein früherer Wahltermin ist aufgrund der zu beachtenden Termine des Kommunalwahlgesetzes/der Kommunalwahlordnung nicht möglich.