Sachverhalt:
In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahme sowie der Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei und werden im Verbandsgemeinderat vorgetragen.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Verbandsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung an bzw. beschließt folgende Abweichung:
2. Der Verbandsgemeinderat beschließt den Entwurf des
Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, für die Dauer eines Monats bei der
Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen