Betreff
Bebauungsplanverfahren "An den Siebenmorgen" 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstingen Träger öffentlicher Belange und während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
03/009/IV/041/2005
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Im Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Es ging nur eine Stellungnahme der Pfalzwerke, welche als Anlage beigefügt ist, ein.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Anregungen der Pfalzwerke werden beachtet. Beschlussfassung erfolgte mit      Ja-Stimmen bei      Nein-Stimmen und       Enthaltungen.

 

2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „An den Siebenmorgen“ 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit       Ja-Stimmen          Nein-Stimmen und        Enthaltungen.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-          Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-          Schriftliche Festsetzungen

Begründung

 

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des v.g. Bebauungsplanes  als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).