Sachverhalt:
Durch die neu errichtete
Urnenwand auf dem Friedhof Ramberg muss die bestehende Friedhofsgebührensatzung
der Ortsgemeinde Ramberg angepasst werden. Deshalb wurde der beiliegende
Satzungsentwurf zur Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung auf Grundlage
der Vorberatung des Gemeinderates vom 12. Januar 2005 gefertigt.
In diesem Entwurf wurde die
Urnenwandnische unter II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten mit
eingearbeitet. Hier wurde zur Klarstellung nochmals die Dauer der in der Friedhofsatzung
unterschiedlichen Nutzungszeit erwähnt.
Gleichzeitig sollte durch
die Anpassung der Friedhofsgebührensatzung die Möglichkeit genutzt werden, eine
Gebührenglättung durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
mit ....... Ja-Stimmen, ...... Nein-Stimmen und ........ Enthaltungen die
Friedhofsgebührensatzung wie sie als Anlage beigefügt ist.