Sachverhalt:
Nach § 6 der Satzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Impflinger Gruppe“ sind von den kommunalen Gremien nach jeder allgemeinen Kommunalwahl für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter zu wählen. Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe A der Satzung ist der jeweilige Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Kraft Gesetzes Vertreter der Mitgliedsgemeinde Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.
Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe B dieser Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied für je angefangene Tausend Einwohner der von ihm vertretenen und vom Verband versorgten Teile der Verbandsgemeinde einen sogenannten „weiteren Vertreter“.
Der Zweckverband Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ versorgt die Ortsgemeinden Waldhambach und Waldrohrbach. Die Einwohnerzahl dieser beiden Ortsgemeinden liegt unter Tausend, weshalb für die beiden Ortsgemeinden 1 weiterer Vertreter zu wählen ist.
Der Wasserverbrauch der jeweiligen Ortsgemeinde stellt sich wie folgt dar:
2005 2006 2007 2008 Gesamtverbräuche
Waldhambach 18.594 17.554 17.017 18.068 71.233
Waldrohrbach 15.067 14.879 15.041 14.000 58.987
Gesamt 33.661 32.433 32.058 32.068
Die Angaben sind jeweils in m³.
In der vergangenen Legislaturperiode war der amtierende Ortsbürgermeister von Waldhambach, als weiterer Vertreter und als dessen Stellvertreter der Ortsbürgermeister von Waldrohrbach benannt worden.