Betreff
Bebauungsplanverfahren "Semmersberg" 1. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung von Sachverständigen 2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Stellung- nahmen anl. der Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung 3. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
12/003/IV/027/2009
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

1. Der Planer ist als Sachverständiger zu hören. Dies muss vom Ortsgemeinderat beschlossen werden.

   - falls der Planer anwesend ist -

 

2. In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie der Abwägungsvorschlag werden im Ortsgemeinderat vorgetragen.

 

3. Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB

zu beschließen.