Betreff
Aufhebung des Beschlusses vom 12.12.2002 über den Erlass einer Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art
Vorlage
01/015/I/067/2004
Aktenzeichen
1.1/GB
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Verbandsgemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2002 die Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art beschlossen. Dies wurde erforderlich durch die Änderung des § 58 Abs. 1 AO durch das Investitionszulagengesetz 1999, da ansonsten ein Verlust der Gemeinnützigkeit von kommunalen Kultureinrichtungen (z. B. Schwimmbad, VHS, Sporthallen) drohte und dadurch keine Spendenquittungen mehr ausgestellt werden dürften.

 

Die Satzung wurde bisher nicht ausgefertigt und veröffentlicht, da eine Frist für den Erlass einer Satzung jeweils verlängert wurde und es durch eine Initiative des Gemeinde- und Städtebundes abzusehen war, dass die Änderung des § 58 Abs. 1 AO rückwirkend wieder beseitigt werden sollte.

 

Diese Beseitigung wurde durch ein Änderungsgesetz vom 09. Juli 2004 beschlossen.

 

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, den Beschluss zur Erlass einer Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art vom 12. Dezember 2002 aufzuheben.


Beschlussvorschlag:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt mit       Ja-Stimmen,       Nein-Stimmen und       Enthaltungen den Beschluss zur Erlass einer Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art vom 12. Dezember 2002 aufzuheben.