Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat hat in
seiner Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2002 die Satzung für
steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art beschlossen. Dies wurde
erforderlich durch die Änderung des § 58 Abs. 1 AO durch das
Investitionszulagensetz 1999, da ansonsten ein Verlust der Gemeinnützlichkeit
von kommunalen Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Kindergärten, Jugendtreffs)
drohte und dadurch keine Spendenquittungen mehr ausgestellt werden dürften.
Die Satzung wurde bisher
nicht ausgefertigt und veröffentlicht, da eine Frist für den Erlass einer
Satzung jeweils verlängert wurde und es durch eine Initiative des Gemeinde- und
Städtebundes abzusehen war, dass die Änderung des § 58 Abs. 1 AO rückwirkend
wieder beseitigt werden sollte.
Diese Beseitigung wurde durch
ein Änderungsgesetz vom 09. Juli 2004 beschlossen.
Dem Gemeinderat wird
empfohlen, den Beschluss zur Erlass einer Satzung für steuerbegünstigte
Betriebe gewerblicher Art vom 16. Dezember 2002 aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen den Beschluss zur Erlass
einer Satzung für steuerbegünstigte Betriebe gewerblicher Art vom 16. Dezember
2002 aufzuheben.