Betreff
Widmung eines Parkplatzes zum öffentlichen Verkehr
Vorlage
02/439/IV/535/2009
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Gemäss § 36 Landesstrassengesetz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung soll im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die noch zu errichtenden Erschließungsanlagen „Parkplatz am Hohenstaufensaal“, Teilfläche der Plan-Nr. 160/1 als öffentliche Verkehrsfläche – Parkplatz -, im Sinne des § 3 Nr. 3 a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen sind in dem beiliegenden Lageplan mit einer rot gestrichelten Linie umgrenzt..

 

Diese Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.