Sachverhalt:
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung soll im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die Erschließungsanlage „Dr. Lukas-Grünenwald-Platz“, Plan-Nr. 22/1 und 25/2, als Parkplatz im Sinne des § 3 Nr. 3a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Die öffentliche Verkehrsfläche ist im beiliegenden Lageplan rot schraffiert.
Diese Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Auszug aus der Flurkarte der Ortsgmeinde Dernbach:
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 36
Landesstraßengesetz (LStrG) werden im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die
Erschließungsanlage „Dr. Lukas-Grünenwald-Platz“ dem öffentlichen Verkehr als
Parkplatz gewidmet.
Die Widmung umfasst die Grundstücke Plan-Nr. 22/1 und 25/2.