Sachverhalt:
Der beiliegende Entwurf der
Hauptsatzung entspricht der bisher gültigen Hauptsatzung der Stadt Annweiler am
Trifels, in die die Änderungen entsprechend dem Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion vom 15. Oktober 2004 einschließlich diverser
Änderungsvorschläge der Verbandsgemeindeverwaltung, die entsprechend dem
Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes eingearbeitet wurden. Dabei wird
auf folgende Änderungen bzw. Besonderheiten hingewiesen:
Zu § 1 Absatz
1:
Hier wurde der Hinweis
aufgenommen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen darüber hinaus im Internet
unter der Adresse http://www.vg-annweiler.de
erfolgen.
Zu § 4:
Entsprechend des Antrages
der SPD-Fraktion vom 15.10.2004 wurden in § 4 folgende Änderungen vorgenommen:
Absatz 1:
Hier wurde der
Fremdenverkehrsausschuss ersatzlos gestrichen; damit ändern sich die Ziffern
der nachfolgenden Ausschüsse von bisher 8-11 auf 7-10.
Absatz 2:
In Absatz 2 wurde die
bisherige Mitgliederzahl von 7 auf 8 Ausschussmitglieder erhöht.
Absatz 3:
Auch hier wurde bei der
Aufzählung der Ausschüsse der Fremdenverkehrsausschuss ersatzlos gestrichen, so
dass sich die Ziffern der nachfolgenden Ausschüsse von 6-9 auf 5-8 ändern.
Seitens der
Verbandsgemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass auf Empfehlung des
Gemeinde- und Städtebundes in Absatz 3 der letzte Satz aufgrund einer Änderung
des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) hinzugefügt werden muss. Der
vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärte § 91 LPersVG alter
Fassung ist so geändert worden, dass dem Gremium künftig mindestens in einem
Drittel der Mitgliederzahl Vertreter der Beschäftigten hinzugefügt werden
müssen, die allerdings gem. § 90 Abs. 1 LPersVG neuer Fassung lediglich
„beratende“ Stimme haben.
Zu § 5:
Absatz 3, Ziffer 1 und 3:
Hier wurde jeweils der
DM-Betrag entfernt, während der Euro-Betrag belassen wurde.
Absatz 4, Ziffer 2
Hier wurde der § 35 BauGB
(Bauen im Außenbereich) zur Entlastung des Stadtrates hinzugefügt.
Abs. 4 Ziffer 4
Diese Ziffer wurde zur
Entlastung des Stadtrates hinzugefügt.
Zu § 7:
Ziffer 1:
Auf Grund des Antrages der
SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2004 wurde unter Ziffer 1 die Wertgrenze von
4.000,-- Euro auf 5.000,-- Euro im Einzelfall angehoben. Der bisherige
DM-Betrag wurde entfernt.
Ziffer 3
Hier wurde der § 19 Abs. 3
S.1 gestrichen, da die Teilungsgenehmigung durch das Gesetz zur Anpassung des
Baugesetzbuches an EU-Richtlinien gestrichen wurde.
Ziffer 6
Diese Ziffer wurde zur
Entlastung des Bau- und Planungsausschusses hinzugefügt.
Seitens der
Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig die bisherige Ziffer 4
vollinhaltlich gestrichen, nachdem die Sperrstundenverkürzung in der
Gaststättenverordnung gestrichen wurde. Dadurch bedingt werden die bisherigen
Ziffern 5 und 6 in Ziffer 4 und 5 abgeändert.
Zu § 8:
Die SPD-Stadtratsfraktion
hat mit Antrag vom 15.10.2004 die nachfolgenden Änderungen beantragt:
Zu Absatz 1:
Die Stadt hat 2
Beigeordnete.
Seitens der
Verbandsgemeindeverwaltung wird empfohlen, diesen Antrag wie folgt zu ändern:
Die Stadt hat bis zu 2
Beigeordnete.
Begründet wird dies damit,
dass seitens des Stadtrates dann flexibler reagiert werden kann, wenn während
der laufenden Legislaturperiode einer der beiden Beigeordneten ausscheidet und
aus Sicht des Stadtrates eine Neubesetzung nicht mehr erforderlich scheint. In
einem solchen Falle müsste bei der Formulierung, wie die SPD-Stadtratsfraktion
dies wünscht, in jedem Fall ein 2. Beigeordneter wiedergewählt werden oder die
Hauptsatzung erst geändert werden.
Zu Absatz 2 und 3:
Auf Antrag der
SPD-Stadtratsfraktion wurde der bisherige Absatz 2 gestrichen und dafür die
Absätze 2 und 3 neu in die Hauptsatzung aufgenommen.
Zu § 9:
Absatz 4:
Hier wurde der bisher
eingetragene DM-Betrag entfernt und der Euro-Betrag beibehalten.
Zu § 10 und § 11:
Auch hier wurde der
bisherige DM-Betrag entfernt und der Euro-Betrag beibehalten.
Zu § 13:
Absatz 4:
Hier wurde der DM-Betrag
entfernt und der bisherige Betrag von 10,74 Euro auf 11, 20 Euro entsprechend
der Aufwandsentschädigungsverordnung angepasst.
Zu § 15:
Der bisherige Wortlaut des
§ 15 wurde unter Absatz 1 aufgeführt.
Gleichzeitig wird seitens
der Verbandsgemeindeverwaltung empfohlen, den bisherigen Betrag von 9,71 Euro
auf 10,00 Euro je Stunde anzuheben.
Gleichzeitig wurde der
Absatz 2 neu hinzugefügt, der die Möglichkeit gibt, sofern nach den
steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem
Pauschsteuersatz möglich ist, die dann abzuführende pauschale Lohnsteuer und
der pauschale Sozialversicherungsbeitrag von der Stadt zu tragen.
Zu § 16:
§ 16 „Aufwandsentschädigung
für weitere Ehrenämter“ wurde auf Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes
aufgenommen, da nach dem Kommunalwahlgesetz und dem Landeswahlgesetz für den
Tag der Wahlhandlung und der Auszählung kein Erfrischungsgeld, wie dies nach
dem Europawahlgesetz und dem Bundeswahlgesetz möglich ist, gewährt werden kann.
Zu § 17:
Seitens der
Verbandsgemeindeverwaltung wird empfohlen, die neue Hauptsatzung mit Wirkung
vom 01. Oktober 2004 in Kraft zu setzen.
Gem. der §§ 22 und 36 Abs.
3 Ziffer 5 GemO ruht das Stimmrecht des Stadtbürgermeisters sowie des
Stadtbeigeordneten bei Entscheidungen zu den Bezügen (Aufwandsentschädigung)
des Bürgermeisters und der Beigeordneten, so dass 2 Abstimmungen durchgeführt
werden müssen.
- Abstimmung ohne Stadtbürgermeister und
Stadtbeigeordneten infolge §§ 22 und 36 Abs. 3 GemO über die §§ 12 und 13
der Hauptsatzung sowie
- Abstimmung mit Stadtbürgermeister und
Beigordneten über die §§ 1-11 sowie 14-17 der Hauptsatzung.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die §§ 12 und 13 mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Stadtbürgermeister Thomas
Wollenweber und Stadtbeigeordneter Thomas Hierschbiel nahmen gem. §§ 22 und 36
Abs. 3 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Im Anschluss daran wurden
die §§ 1 bis 11 sowie 14 bis 17 mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
und Enthaltungen
beschlossen;
bzw. mit den nachfolgenden Änderungen beschlossen: