Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 27. November 2000 zuletzt geändert am 21. Juli 2003
Vorlage
02/006/I/057/2004
Aktenzeichen
1.1/GB
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

In § 3 der bisherigen Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist der Fremdenverkehrsausschuss zuständig für die:

 

  • konkrete Zuordnung eines Umsatzanteiles für bestimmte Personen und Unternehmen innerhalb der in § 3 Abs. 2 S. 3 genannten Rahrmensätze.

 

  • Beschlussfassung über Abweichungen von den in der Richtsatzsammlung genannten niedrigsten Reingewinnsätzen in besonders gelagerten Fällen unter Beachtung der in § 3 Abs. 2 S. 5 genannten Kriterien.

 

  • Durchführung der nach § 3 erforderliche Schätzungen und Zuordnungen.

 

Da die Hauptsatzung, welche  unter Top 1  in dieser Stadtratssitzung neu beschlossen wird, die Einrichtung eines Fremdenverkehrsausschusses nicht mehr vorsieht und der Haupt- und Finanzausschuss für diese Aufgaben zuständig sein soll, ist die Satzung über die Erhebung eines Fremdenbeitrages wie beiliegend zu ändern.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschloss mit          Ja-Stimmen, ......... Nein-Stimmen und        Enthaltungen die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Annweiler am Trifels, wie sie als Anlage beigefügt ist.