Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom 27. November 2000 zuletzt geändert am 21. Juli 2003
Vorlage
02/006/I/057/2004
Aktenzeichen
1.1/GB
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
In § 3
der bisherigen Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist der
Fremdenverkehrsausschuss zuständig für die:
- konkrete Zuordnung eines
Umsatzanteiles für bestimmte Personen und Unternehmen innerhalb der in § 3
Abs. 2 S. 3 genannten Rahrmensätze.
- Beschlussfassung über
Abweichungen von den in der Richtsatzsammlung genannten niedrigsten
Reingewinnsätzen in besonders gelagerten Fällen unter Beachtung der in § 3
Abs. 2 S. 5 genannten Kriterien.
- Durchführung der nach § 3
erforderliche Schätzungen und Zuordnungen.
Da die
Hauptsatzung, welche unter Top 1 in dieser Stadtratssitzung neu beschlossen
wird, die Einrichtung eines Fremdenverkehrsausschusses nicht mehr vorsieht und
der Haupt- und Finanzausschuss für diese Aufgaben zuständig sein soll, ist die
Satzung über die Erhebung eines Fremdenbeitrages wie beiliegend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschloss mit
Ja-Stimmen, ......... Nein-Stimmen und Enthaltungen die Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages der Stadt Annweiler am Trifels, wie sie
als Anlage beigefügt ist.