Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 17. Mai 2004 den v.g.
Bebauungsplan im Bereich
der
Grundstücke mit den Plan-Nr. 4106 und 4105 zu ändern.
Der
Entwurf der Bebauungsplanänderung ist heute von dem Ortsgemeinderat zu
billigen. Der Planentwurf
wird in
der Sitzung vorgestellt.
Des
weiteren ist als nächster Verfahrensschritt die Offenlage des
Bebauungsplanentwurfes zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Der v.g. Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung
vom
Ortsgemeinderat
mit ........Ja-Stimmen und ......Nein-Stimmen, bei ........Enthaltungen, in der
vorgelegten
Form gebilligt
oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen............. gebilligt.
2. Der Ortsgemeinderat beschließt den v.g.
Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeinbauamt
gem. § 3 Abs. 2
BauGB offenzulegen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt die
notwendigen Verfahrensschritt durchzuführen.