Beschluss: beschlossen

1. Der Ortsgemeinderat möge beschließen, dass der Planer als Sachverständiger gehört wird.

 

2. Der vom Büro Werk-Plan erarbeitete Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung vorgestellt. Als nächster Verfahrensschritt ist er vom Ortsgemeinderat zu billigen.

 

3. Als nächste Verfahrensschritte hat der Ortsgemeinderat über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.


1.      Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Planer, Herrn Dipl. Ing. Michael Heger als Sachverständigen zu hören.

 

2.      Der vom Büro Werk-Plan erarbeitete Bebauungsplanentwurf  (Variante 2) wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat einstimmig mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen gebilligt:

 

·        Bei dem Bebauungsplanentwurf  Variante 2 soll die Zufahrt zu dem innen liegenden Grundstück nicht von der Kastanienstraße aus erfolgen sondern von der Lärchenstraße.

·        Zu den textl. Festsetzungen wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen besprochen:

I – Bauplanungsrechtliche Festsetzungen:

Ziff. 2:    Höhe der baulichen Anlagen soll getrennt jeweils für Bebauung talseitig bzw. Hangseitig aufgeführt werden

Ziff. 9.1: Satz 1 -  die Worte  „West- und Nordgrenze“ werden in  „Ost- und Südgrenze“ geändert

II – Bauordnungsrechtliche Festsetzungen

Ziff. 1:    Der zweite Absatz : „Als Dacheindeckung sind mit Ausnahme von....zulässig“ wird mit Beschluss von 5 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen komplett gestrichen.

 

 

3.      Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB einstimmig, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen

 

4.      Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.