Beschluss: beschlossen

Der Ortsgemeinderat hat im März 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Schloßstraße beschlossen.

 

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes soll u.a. die planungsrechtliche Zulässigkeit von zwei zusätzlichen Ferienhäusern sichergestellt werden.

 

Der Ortsgemeinderat hat nun über die nächsten Verfahrensschritte in dem Bebauungsplanverfahren zu entscheiden.

 


1.2          Der vom Büro BIT Stadt und Umwelt erarbeitete Bebauungsplanentwurf „Schloßstraße“ wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit 17 Ja-Stimmen einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.

 

1.3          Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit 17 Ja-Stimmen einstimmig, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 

1.4          Der Ortsgemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen einstimmig, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.