Der
Ortsgemeinderat hat im März 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Schloßstraße beschlossen.
Mit der Erstellung
des Bebauungsplanes soll u.a. die planungsrechtliche Zulässigkeit von zwei
zusätzlichen Ferienhäusern sichergestellt werden.
Der Ortsgemeinderat
hat nun über die nächsten Verfahrensschritte in dem Bebauungsplanverfahren zu
entscheiden.
1.2 Der vom Büro BIT Stadt und Umwelt
erarbeitete Bebauungsplanentwurf „Schloßstraße“ wird einschließlich den textl.
Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit 17 Ja-Stimmen
einstimmig in der vorgelegten Form gebilligt.
1.3 Der Ortsgemeinderat beschließt gem. §
3 Abs. 1 BauGB mit 17 Ja-Stimmen einstimmig, die vorgezogene
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer zweiwöchigen Auslegung der
Planunterlagen durchzuführen.
1.4 Der Ortsgemeinderat beschließt mit 17 Ja-Stimmen einstimmig, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.