Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltung: 1

Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 02.03.1993 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf der Acht“ beschlossen. Es wurden dann anschl. die verschiedenen Verfahrensschritte durchgeführt.

 

Der Satzungsbeschluss erfolgte jedoch nicht. Warum die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht als Satzung beschlossen wurde, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.

 

Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1965 hat schon lange seinen Funktionszweck verloren und sollte aufgehoben werden.

 

Im Rahmen des Aufhebungsverfahren wurde die Offenlage der Aufhebungssatzung durchgeführt. Anregungen bzw. Bedenken gingen keine ein, sodass der Punkt 1 entfallen kann.

 

Das Aufhebungsverfahren kann nun mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.


Da keine Anregungen bzw. Bedenken eingegangen sind, kann dieser TOP entfallen.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Aufhebungssatzung, welche der Anlage beiliegt.

Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.