Sitzung: 19.07.2023 Ortsgemeinderat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltung: 1
Vorlage: 14/177/VIII/209/2023
Sachverhalt:
Der
Ortsgemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 02.03.1993 die Aufhebung des
Bebauungsplanes „Auf der Acht“ beschlossen. Es wurden dann anschl. die
verschiedenen Verfahrensschritte durchgeführt.
Der
Satzungsbeschluss erfolgte jedoch nicht. Warum die Aufhebung des
Bebauungsplanes nicht als Satzung beschlossen wurde, lässt sich heute nicht
mehr nachvollziehen.
Der Bebauungsplan
aus dem Jahre 1965 hat schon lange seinen Funktionszweck verloren und sollte
aufgehoben werden.
Im Rahmen des
Aufhebungsverfahren wurde die Offenlage der Aufhebungssatzung durchgeführt.
Anregungen bzw. Bedenken gingen keine ein, sodass der Punkt 1 entfallen kann.
Das Aufhebungsverfahren kann nun mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Da keine Anregungen bzw. Bedenken eingegangen sind, kann dieser TOP entfallen.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Aufhebungssatzung, welche der Anlage beiliegt.
Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.