Der Stadtrat beschließt einstimmig die Anhörung von Herrn Blindu vom Planungsbüro BBP, Kaiserlautern, als Sachverständigen.

 

Der Vorsitzende erteilte Herrn Blindu vom Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, das Wort.

Dieser erläuterte den Bebauungsplanentwurf.

 

Der Bebauungsplan „Am Kabig II“ soll die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Einfamilienhauses aus dem Flurstück 1100/1 in der Gemarkung Annweiler am Trifels schaffen.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Nun sollen die weiteren Verfahrensschritte beschlossen werden.


Der Bebauungsplanentwurf wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Stadtrat, einstimmig, in der vorgelegten Form gebilligt.

 

Der Stadtrat beschließt, einstimmig, gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstige öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

Des Weiteren beschließt der Stadtrat, einstimmig, gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Offenlage des Planwerkes in Form einer monatlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.