Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die Ortsgemeinde Albersweiler erhebt wiederkehrende Ausbaubeiträge auf der Grundlage ihrer Satzung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 01. Juni 2015.

 

Von Seiten des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde ein Satzungsmuster zum Kommunalabgabengesetz (KAG) „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanalgen“ mit Stand 01. Juli 2020 vorgelegt.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird von Seiten der Fachabteilung ebenfalls empfohlen, die Satzung wiederkehrender Ausbaubeiträge entsprechend der Muster-Satzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz anzupassen.

 

Auf Seite 10, Anlage 2 des vorgelegten Entwurfes wurde die Einwohnerzahl von Albersweiler abgeändert auf 2.063 mit Stand 05.07.2021.

 

Die aufkommenden Fragen wurden von dem Vorsitzenden und Frau Jost beantwortet.

 

Die Satzung einschließlich Änderungen liegt der Originalniederschrift bei. 


Der Gemeinderat beschließt einstimmig die „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen“ mit Stand 01. Juli 2020 einschließlich der Änderungen auf Seite 10, Anlage 2 (Stand Einwohnerzahl) für die Ortsgemeinde Albersweiler.