Betreff
Feststellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023 sowie Erteilung der Entlastung gemäß §114 GemO
Vorlage
03/170/II/033/2025
Aktenzeichen
II/da
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Jahresabschluss 2022:

Die Bilanz des Jahresabschlusses des Jahres 2022 der Ortsgemeinde Albersweiler schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 14.732.474,25 Euro und hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht um -171.690,52 Euro verschlechtert.

Auf der Aktivseite der Bilanz ist insbesondere das Sachanlagevermögen mit einer Verringerung von -153.788,29 Euro gegenüber dem Vorjahr zu erwähnen. Höhere Abschreibungen überkompensieren hier die Zugänge. Auf der Passivseite führt der Jahresfehlbetrag im Jahr 2022 in Höhe von -134.135,11 Euro zu einem geringeren Eigenkapital. Weiterhin ist die Auflösung von Sonderposten durch die Rückzahlung von wiederkehrenden Beiträgen (i.W. Ausbau Vordere Schöbstraße/Groschelstraße nicht bzw. nicht vollständig realisiert mit 96 Tsd. Euro) erfolgt.

Jahresabschluss 2023:

Die Bilanzsumme des Jahres 2023 betrug 14.723.190,07 Euro und damit geringfügig um -9.284,18 Euro unter dem Vorjahr.

Auf der Aktivseite der Bilanz sind keine größeren Veränderungen enthalten. Auf der Passivseite führt der Jahresfehlbetrag des Jahres 2023 in Höhe von -92.574,82 Euro zu einem geringeren Eigenkapital. Auflösungen bei den Sonderposten resultieren bei den Sonderposten zum Anlagevermögen aus Anzahlungen (-280.365,00 Euro) insbesondere aus der Rückzahlung von wiederkehrenden Beiträgen nachdem das Ausbauvorhaben Vordere Schöbstraße/Groschelstraße nicht realisiert wurde sowie aus der vollständigen Auflösung von Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten in Höhe von -138.081,12 Euro, die ab dem Jahr 2023 als Ertrag in der Ergebnisrechnung im jeweiligen Haushaltsjahr zu buchen sind. Dies hat zur Folge, dass die aus Vorjahren gebildeten Sonderposten vollständig, d.h. auf einmal aufzulösen sind, was zu einem positiven Ergebniseffekt führt. Weiterhin ist eine Steigerung bei den Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse um 691.043,13 Euro i.W. durch den Erwerb der Sparkassenfiliale und die Rückzahlung der wiederkehrenden Beiträge zu verzeichnen.


Beschlussvorschlag Ausschuss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss einstimmig mit 6 Ja-Stimmen dem Gemeinderat zu empfehlen, den Jahresabschluss für die Jahre 2022 und 2023 festzustellen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels die Entlastung gemäß §114 GemO zu erteilen.