Im
Rahmen einer Kanalbefahrung und infolge von Setzungen im Bereich der Steingasse
in Annweiler-Gräfenhausen wurde festgestellt, dass der dort verlegte
Mischwasserkanal (DN 250) stark beschädigt ist. Die durchgeführte
Zustandsklassifizierung der Schäden gemäß ATV-M 143 Teil 2 [ATV-M 143-2:1999]
ergab eine Bewertung von 0, was die Notwendigkeit für sofortige und
unverzügliche Maßnahmen zur Sanierung bestätigt.
Eine verzögerte
Sanierung könnte dazu führen, dass Schmutzwasser in das Grund-wasser gelangt,
was aus strafrechtlicher Sicht dringend vermieden werden muss. Es muss daher
unverzüglich gehandelt werden.
Maßnahme:
Die Sanierung betrifft ca. 55 Meter Hauptkanal in der Steingasse aus Steinzeug, 8 Hausanschlüsse sowie einen Schacht in der Kirschackerstraße. Der vorhandene Steinzeugkanal wird durch HS-Rohr (Kunststoff) ersetzt. Zudem wird die gepflasterte Oberfläche in der Steingasse durch neues Pflaster ersetzt.
Die örtlichen Gegebenheiten sind äußerst schwierig. Der Unterboden ist teilweise betoniert, und es bestehen enge Platzverhältnisse, die einen Maschineneinsatz nur bedingt zulassen. Aus diesem Grund wird ein erheblicher Teil der Arbeiten in Handarbeit ausgeführt. Zur Absicherung der baulichen Maßnahmen wurde eine Beweissicherung durchgeführt, und eine Erschütterungsmessung wird erfolgen.
Eilentscheidung
Die
Beauftragung der Maßnahme erfolgte als Eilentscheidung nach § 48 GemO i. V. m §
5 EigAnVO durch die Organe Bürgermeister und Werkleiter an die
verbandsgemeindeeigene Trifelsland Infrastruktur GmbH, die für die Durchführung
der Arbeiten verantwortlich ist.
Kosten:
Die geschätzten
Kosten der Sanierung belaufen sich auf 130.000 € netto. Die Erneuerung des
Kanals wird im Anschluss an die Maßnahme im Anlagevermögen aktiviert.
Beschlussvorschlag
Ausschuss:
Der Werkausschuss bestätigt die Voraussetzungen der Eilentscheidung und nimmt diese zustimmend zur Kenntnis.
