Gemäß § 27 Abs. 2 EigAnVO hat der
Verbandsgemeinderat nach Vorberatung und Stellungnahme durch den Werkausschuss
den Jahresabschluss der Eigenbetriebe der Verbandsgemeinde festzustellen und
über die Verwendung des Gewinnes oder Verlustes zu entscheiden.
I.
Eigenbetrieb Wasserversorgung & Regenerative Energien
Der Eigenbetrieb schließt mit einem Gewinn von 111.534,62
€ ab, davon entfallen 72.511,78 € auf den Betriebszweig Wasserversorgung
sowie 39.022,84 € auf den Bereich Regenerative Energien. Die Erfolgspläne
schließen dabei in einem Ertrag von 1.493.851,08 € bei Aufwendungen von
1.382.316,46 € ab. Das Eigenkapital gestaltet sich wie folgt:
Umsatzerlöse:
II.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungseinrichtung
Die Erfolgspläne des Eigenbetriebs schließen in
Ertrag mit 4.275.448,49 € bei Aufwendungen von 4.045.557,97 € und damit einem
Gewinn von 229.890,52 € ab.
Der Verlustvortrag aus Vorjahren beläuft sich nunmehr auf rd. 495.000 €.
Mit den zu erwartenden Gewinnen aus 2021 und dem Ergebnis 2022 wäre der
Verlustvortrag dann vollständig abzutragen.
Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs liegen mittlerweile
bei 3.288.000 €, d. h. Kreditaufnahmen sind auch mittelfristig nicht
erforderlich.
Die Zahlen aus der Bilanz oder der GuV sind als
Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Fazit
beider Eigenbetriebe
Die Prüfer vom Büro Dr. Burret haben für beide
Eigenbetriebe einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Werkausschuss hat einstimmig beschlossen, dem
Verbandsgemeinderat zu empfehlen, beide Jahresabschlüsse festzustellen und die
Gewinne auf neue Rechnung vorzutragen.