Sachverhalt:
Die
Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat am 11.12.2019 die
Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans
Rhein-Neckar - Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und Plankapitel 1.5
„Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen. In der Sitzung vom 09.12.2020 wurde die
Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage beschlossen.
Die
1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans (ERP) bezieht sich auf das gesamte
Verbandsgebiet und beinhaltet die Entwicklung einer zukunftsfähigen regionalen
Siedlungsstruktur für die Funktionen Wohnen und Gewerbe. Die im Rahmen des
Gesamtkonzepts vorgesehenen Änderungen betreffen sowohl Plansätze als auch
Raumnutzungskarte des gültigen ERP.
Im
Zuge der Regionalplanänderung werden die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und
1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
aktualisiert. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP
bezogen auf Ausweisungen von Wohn- und Gewerbeflächennutzungen geändert. Zum
einen sollen im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende
regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen werden, wo sich eine
notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich
anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen
werden zusätzliche gebietsscharfe Vorranggebietsausweisungen gewerblicher
Nutzungen im Plan dargestellt.
(Quelle:
Homepage Metropolregion Rhein-Neckar)
Der vollständige Offenlage-Entwurf ist in der Zeit vom 20.04.2021 – 15.06.2021 im Internet unter https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/Regionalplanaenderung einsehbar.
Alle unsere Gemeinden, bis auf die
Stadt Annweiler am Tr. und die Ortsgemeinde Albersweiler, haben in dem Entwurf
der Fortschreibung des Plankapitel 1.4 die Funktionszuweisung „Eigenentwicklung
Wohnen“. D. h. bei der Berechnung des kommunalen Wohnbauflächenbedarfs wird ein Zuwachsfaktor von 0,8 Prozent der
vorhandenen Wohneinheiten zu Grunde gelegt.
Annweiler am Tr. (Kernstadt) hat
die Funktionszuweisung „Siedlungsbereich Wohnen“. Hier gilt ein Zuwachsfaktor von 2,8 %.
Albersweiler hat die
Funktionszuweisung „Eigenentwicklung
Wohnen mit Zusatzbedarf“. Hier wird
von einem Zuwachsfaktor von 1,8 %
ausgegangen.
Des Weiteren werden bei den
Kommunen im ländlichen Raum im
Planungsraum Rheinpfalz von einer Siedlungsdichte
von 20 Wohneinheiten je ha
ausgegangen.
Die Planungsgemeinschaft Westpfalz geht u.a. bei der Berechnung des
Wohnbauflächenbedarfs von einer Siedlungsdichte
von 15 Wohneinheiten je ha aus, was zu einer größeren Flächenausweisung führt.
Für die angeführten Zahlenschlüssel zur Neuberechnung des Wohnbauflächenbedarfs
gibt es keine Begründung. Insoweit ist nicht nachvollziehbar, auf welcher
Grundlage diese neue Wohnbauflächenbedarfsermittlung zustande gekommen ist.
Auf Grund des sehr großen
räumlichen Geltungsbereichs des Einheitlichen Regionalplanes kann uns, in
unserer sehr ländlich geprägten Region, nicht der gleiche
„Siedlungsdichteschlüssel“ angerechnet werden, wie in dem sehr verdichteten
Raumes der Rhein-Neckar-Schiene.
Des Weiteren fordern wir, die regionalen Grünzüge und Grünzäsuren,
welche unsere Ortschaften direkt umgrenzen, analog den Regionalplänen der
Planungsgemeinschaften Westpfalz und Rheinhessen-Nahe, bei der bestehenden
Bebauung zurückzunehmen.
Folgende Flächen sind in unserer
Verbandsgemeinde in dem Entwurf des ERP neu ausgewiesen:
Im Einzelnen sind dies folgende
Flächen:
Annweiler-Queichhambach:
gewerbliche Baufläche SÜW-06 1,4 ha
Annweiler-Queichhambach:
Wohnbaufläche SÜW-07 1,4 ha
Albersweiler: Wohnbaufläche
SÜW-08 1,9 ha
Waldhambach: Wohnbaufläche
SÜW-13 0,9 ha
Die Ortsgemeinden diskutieren den
Entwurf in eigener Zuständigkeit und geben ggfls. eine eigene Stellungnahme ab.
Beschlussvorschlag: