Sachverhalt:
Die
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels als Träger der jeweiligen Grundschulen
stellt den Vereinen innerhalb und außerhalb der Verbandsgemeinde zur Ausübung
von sportlichen Belangen ihre Grundschulturnhallen sowie die weiteren
Einrichtungen zur Verfügung.
Für
die Überlassung der Einrichtung kann nach § 15 des Sportförderungsgesetzes für
die Vereine aus der Verbandsgemeinde kein Entgelt erhoben werden. Gleichwohl
können entstehende Aufwendungen, die nicht im täglichen Ablauf mit
eingeschlossen sind, angefordert werden. Dies sind z. B. die Kosten für
zusätzliche Reinigung oder auch Kosten für die Nutzung von Räumlichkeiten,
welche die Schule nicht nutzt (Küchenbereich).
Um diese Leistungen anfordern zu können, ist die Erstellung einer Gebührenordnung erforderlich. Die Höhe der entsprechenden Gebühren wurden aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse und den entstehenden Kosten im Verhältnis 1:1 umgelegt. Die jeweiligen Beträge sind aus dem beiliegenden Entwurf ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen Enthaltungen die Gebührenordnung für die Sporthallen der Verbandsgemeinde Annweiler in der vorliegenden Form.