Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenordnung für die Sporthallen der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
Vorlage
01/048/III/004/2010
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels als Träger der jeweiligen Grundschulen stellt den Vereinen innerhalb und außerhalb der Verbandsgemeinde zur Ausübung von sportlichen Belangen ihre Grundschulturnhallen sowie die weiteren Einrichtungen zur Verfügung.

 

Für die Überlassung der Einrichtung kann nach § 15 des Sportförderungsgesetzes für die Vereine aus der Verbandsgemeinde kein Entgelt erhoben werden. Gleichwohl können entstehende Aufwendungen, die nicht im täglichen Ablauf mit eingeschlossen sind, angefordert werden. Dies sind z. B. die Kosten für zusätzliche Reinigung oder auch Kosten für die Nutzung von Räumlichkeiten, welche die Schule nicht nutzt (Küchenbereich).

 

Um diese Leistungen anfordern zu können, ist die Erstellung einer Gebührenordnung erforderlich. Die Höhe der entsprechenden Gebühren wurden aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse und den entstehenden Kosten im Verhältnis 1:1 umgelegt. Die jeweiligen Beträge sind aus dem beiliegenden Entwurf ersichtlich.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit            Ja-Stimmen,                      Nein-Stimmen                       Enthaltungen die Gebührenordnung für die Sporthallen der Verbandsgemeinde Annweiler in der vorliegenden Form.