Beschluss: Kenntnis genommen

Der Vorsitzende belehrte die Ratsmitglieder über die Obliegenheiten ihres Amtes und gab die entsprechenden Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht), 22 (Ausschließungsgründe), 30 (Rechte und Pflichten von Ratsmitgliedern) und 31 (Ausschluss aus dem Gemeinderat) der Gemeindeordnung bekannt.

Danach verpflichtete der Vorsitzende jedes Ratsmitglied per Handschlag.