Beschluss: beschlossen

Seitens des Vorsitzenden wurde bekannt gegeben, dass der ursprüngliche TOP 5 „Entscheidung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO“ entfallen kann, da keine Spenden gemacht wurden.

Gleichzeitig wurde beantragt, als neuen TOP 5 „Entscheidung über die Abfassung einer Resolution zur Verlegung des Ausganges des zweiten Fluchtsollens B 10“ aufzunehmen.

Dem Antrag wurde einstimmig entsprochen.