Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Folgender Entwurf wurde zur Beschlussfassung vorgelegt:

 

Stellenausschreibung der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

 

Bei der VERBANDSGEMEINDE ANNWEILER AM TRIFELS, Landkreis Südliche Weinstraße, ist die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters, wegen Ablauf der Amtszeit und Eintritt des derzeitigen Stelleninhabers in den Ruhestand zum 01. Januar 2010 neu zu besetzen.

Zur Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels gehören die Stadt Annweiler am Trifels und 12 Ortsgemeinden mit rund 17.500 Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die Stadt Annweiler am Trifels.

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 07. Juni 2009, von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, für die Dauer von 8 Jahren, direkt gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, den 21. Juni 2009, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer

 

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist, sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinnes des Grundgesetzes eintritt.

 

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung erfolgt entsprechend der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nach der Besoldungsgruppe B2/B3. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.

 

Die Ausschreibung richtet sich an engagierte, zielstrebige und verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, die mit den Ortsgemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Verwaltung als modernes, wirtschaftliches und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen führen werden.

Im Falle der Wahl sollte Bereitschaft bestehen, dass die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels begründet.

 

Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Die Frist zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/Einzelbewerber läuft am Montag, 27. April 2009, um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab.

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung, die bis spätestens 06. April 2009 in der Wochenzeitung „Trifels-Kurier“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels sowie im Internet unter www.vg-annweiler.de, öffentlich bekannt gemacht wird.

 

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass politischen Parteien und  Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen der Bewerbung gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, lückenloser Tätigkeitsnachweis) werden erbeten bis zum 27. April 2009 (keine Ausschlussfrist) an die

 

Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels

Kennwort: Bürgermeisterwahl

Messplatz 1

76855 Annweiler am Trifels

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.02.2009 dem Verbandsgemeinderat mit 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung empfohlen, die Stellenausschreibung wie oben vorgeschlagen, zu beschließen.


Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung den oben vorgetragenen Entwurf der Stellenausschreibung.