In der Sitzung vom 28.09.2004 hat versehentlich ein Ratsmitglied, welches gemäß § 22 GemO befangen war, mitgestimmt.
Die Beschlüsse über diesen TOP sind deshalb nochmals zu fassen.
In der Sitzung vom 28.09.2004 hat versehentlich ein Ratsmitglied, welches gemäß § 22 GemO befangen war, mitgestimmt.
Die Beschlüsse über diesen TOP sind deshalb nochmals zu fassen.