Beschluss: beschlossen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) in der derzeit geltenden Fassung soll im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die Erschließungsanlage „Dr. Lukas-Grünenwald-Platz“, Plan-Nr. 22/1 und 25/2, als Parkplatz im Sinne des § 3 Nr. 3a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Die öffentliche Verkehrsfläche ist im beiliegenden Lageplan schraffiert.

Diese Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 


Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) werden im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die Erschließungsanlage „Dr. Lukas-Grünenwald-Platz“ dem öffentlichen Verkehr als Parkplatz gewidmet.

 

Die Widmung umfasst die Grundstücke Plan-Nr. 22/1 und 25/2.

 

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats.