Beschluss: beschlossen

Der Verbandsgemeinderat hat die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung müssen die Ortsgemeinden der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zustimmen.

 

In der Ortsgemeinde Dernbach wurde folgendes Gebiet neu aufgenommen:

 

Baugebiet „In den Dreimorgen“

Städtebauliche Daten:

Größe: ca. 0,1 ha

bisherige Nutzung: Landwirtschaftliche Fläche

geplante Nutzung: Wohnbaufläche


Der Ortsgemeinderat stimmt der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einstimmig zu.