Beschluss: beschlossen

In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege vom 30.12.2004 ist in Abs. 2 des § 3 (Beitragsmaßstab) geregelt, dass die Grundstücksfläche auf 10 m² auf- und abgerundet wird.

 

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht vom 20.11.2007 , fehlt für diese Satzungsregelung die gesetzliche Grundlage.

 

Deshalb wurde ein Satzungsentwurf gefertigt, in dem der Absatz 2 des § 3 ersatzlos gestrichen wurde.

 

Des weiteren wurde im Satz 2 des § 5 (Beitragsermittlung) zur Klarstellung die Worte „nach Ablauf des Bemessungszeitraumes“ eingefügt.


Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwegen.