Die Anlage zu § 1 der
Friedhofsgebührensatzung soll wie folgt geändert werden:
Ziffer VI. (Sonstiges)
erhält folgende Fassung:
1. Aufbringung des
Grabschmuckes durch Gemeindebedienstete 75,00 €
2. Abräumung und
Einebnung eines
a)
Urnengrabes/Kindergrabes 150,00 €
b)
Urnengrabes/Kindergrabes mit Grabplatte 180,00
€
c) Einzelgrabes 225,00 €
d) Einzelgrabes
mit Grabplatte 275,00 €
e) Doppelgrabes 325,00 €
f) Doppelgrabes
mit Grabplatte 400,00 €
durch die Ortsgemeinde Albersweiler
Die für die Entsorgung
entstehenden Kosten werden nach Aufwand abgerechnet.
Diese Änderungssatzung
soll am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Form.