Beschluss: beschlossen

5. Beschluss über die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Als nächste Verfahrensschritte hat der Stadtrat über die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.