Sitzung: 13.10.2004 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
5. Beschluss über die
vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Als nächste Verfahrensschritte hat der Stadtrat über die vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Der Stadtrat beschließt einstimmig gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.